Dienstwagen - ausschließlich für Besorgungen/ Einkäufe - wird gestellt.
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Fachausbildungen:
Hotelfachfrau oder Bereichsleiterin / Meisterin der Hauswirtschaft oder Akademie - Butler oder eine ungelernte Kraft mit besten Referenzen aus vergleichbaren Tätigkeiten
Ihr Aufgabengebiet in Stichpunkten für die hauswirtschaftlichen Aufgaben:
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Hauswirtschaft:
Der Arbeitsplatz umfasst im wesentlichen die klassischen Aufgaben einer kinderlieben - wie tierlieben Haushälterin, die in Zusammenarbeit mit weiteren Hilfen, die Reinigung/Versorgung des gesamten Haushaltes und des Inventares unternimmt, inklusive der Wäschepflege und das gelegentliche Kochen. Alle organisatorischen Aufgaben rund um einen großen privaten Haushalt, dazu zählen: • Personaleinteilung nach Bedarf (Veranstaltungen, Gäste usw.) • Dienstplanerstellung – bei Personalausfall durch Krankheit für Ersatz suchen bzw. auch selber anpacken • Urlaubsplanerstellung • Terminkoordination der Dienstgeberin in den täglichen Ablauf einfließen lassen (Bsp. Familie beim Essen – Küche muss nicht besetzt sein usw.) • Arbeitsplanung – was ist wann zu tun (Fensterreinigung, Reparaturarbeiten usw.) - > in Absprache mit dem Dienstgeber • Kontrolle, ob die Tätigkeiten ordentlich ausgeführt sind (Tisch richtig gedeckt, Betten und Zimmer sauber usw.) • Überwachung der Wäschepflege • Kontrolle der Handwerker • Kontrolle der Einkäufe • Gästebetreuung sofern von Dienstgeberin erwünscht Arbeitsbedingungen im Einzelnen • Arbeit im Gehen und Stehen • Arbeit in Büroräumen (z.B. bereichsbezogene Personaleinsatzpläne am Computer erstellen) • Gruppen-, Teamarbeit (mit dem den Reinigungskräften zusammenarbeiten) • Sonderwünsche der Dienstgeberin und deren Gäste erfüllen bzw. dementsprechend weiterleiten (Bsp. an Küche usw.) • unregelmäßige Arbeitszeiten (in den Abendstunden, an den Wochenenden oder an Feiertagen)
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Raumpflege:
sämtliche Räumlichkeiten des Hauses in Zusammenarbeit / Anleitung des weiteren Personals
Das Gehalt ist sehr gut - dies besprechen Sie bitte direkt mit Ihrem möglichen neuen Arbeitgeber bei einem persönlichen Gespräch oder erkundigen Sie sich bitte bei AOG